Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
LODATA Micro Computer GmbH
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie gelten nur, wenn der Kunde ein Unternehmer (§ 14 BGB), ei-ne juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Diese AGB gelten in ihrer im Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung; dies gilt auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, ohne dass wir noch-mals auf sie hinweisen müssten.
1.3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
1.4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2 Registrierung und Kundenkonto
2.1 Wir legen für unsere Kunden ein internes Kundenkonto an, in dem sämtliche im Rahmen der Bestellung erfassten Kundendaten sowie ggf. mit dem Kunden vereinbarte Konditionen von uns gespeichert werden. Die hinterlegten Daten werden zur Abwicklung der aktuellen und zukünftigen Bestellungen sowie zur Kundenbetreuung verwendet.
2.2 Der Kunde bestätigt, dass alle von ihm bei der Bestellung und Registrierung gemäß Ziffer 2.1 getätigten Angaben wahrheitsgemäß sind und Bestellungen ausschließlich zu gewerblichen Zwecken erfolgen. Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
3 Angebote, Kataloge, Prospekte, Preislisten, technische Unterlagen
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Kataloge, Prospekte, Preislisten, Muster, Reproduktionen und sonstige technischen Unterlagen (z.B. Pläne, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen, Kalkulationen) sind unverbindlich, so-fern sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen wurden.
3.2. Wir behalten uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte an allen unseren Kunden überlassenen Unterlagen, Materialien und sonstigen Gegenständen vor. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben und nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie dem Kunden übergeben worden sind.
4 Vertragsschluss
4.1. Die Bestellung durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Kunde kann die Bestellung per Telefax, per E-Mail, telefonisch während unserer Geschäftszeiten und online abgeben.
4.2. Wenn sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, können wir das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang annehmen. Unsere Annahme erfolgt durch schriftliche Erklärung (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder unsere Versand-/Abholbereitschaftsanzeige) oder – in Ermangelung einer solchen – durch Versand der Waren oder Erbringung unserer Leistungen.
5 Preise und Versandkosten
5.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gilt unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste.
5.2 Unsere Preisangaben sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich Steuern in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und gegebenenfalls anfallender Verpackungs- und Transportkosten entsprechend den jeweiligen Fachhandelspreislisten, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Jeder Kunde erhält die für ihn maßgebliche Liste als PDF-Dokument.
5.3 Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist von mehr als drei Monaten vereinbart, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen für Material, Herstellung, Personal oder andere Kostenelemente einschließlich von Preisanpassungen des Herstellers in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt auch, wenn sich eine Liefer- oder Leistungsfrist auf mehr als drei Monate verlängert, es sei denn, der Besteller hat die Verzögerung nicht zu vertreten.
6 Lieferbedingungen und Lieferfristen
6.1 Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, EXW (Incoterms 2010) unser Lager in Willich während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr). Dort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung.
6.2 Auf Wunsch des Kunden wird die Ware an einen von ihm angegebenen Bestimmungsort auf seine Kosten versandt. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach den mit dem Kunden vereinbarten Konditionen.
6.3 Soweit mit dem Kunden nicht gesonderte Konditionen vereinbart sind, sind wir im Falle des Versands berechtigt, die Art des Versands (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Gefahr geht in diesem Fall mit Zugang unserer Versandbereitschaftsanzeige beim Kunden, spätestens aber mit der Aushändigung der Ware an die Transportperson auf den Kunden über.
6.4 Da wir davon abhängig sind, dass die Hersteller die jeweiligen Lieferfristen einhalten, verstehen sich unsere Liefertermine als unverbindlich, es sei denn, wir haben den Termin ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Wird für uns absehbar, dass eine avisierte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, zeigen wir dies dem Kunden unverzüglich an und teilen ihm die neue voraussichtliche Lieferfrist mit.
6.5 Wir haften nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung oder Leistung, soweit sie auf höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen beruhen Ein solches Ereignis stellt auch die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere (Vor-)Lieferanten trotz eines von uns mit dem (Vor-)Lieferanten geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts dar.
6.6 Alle Angaben zu unseren Leistungszeiten oder Leistungsfristen sind im Hinblick auf die derzeitige Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus („Pandemie“) Schätzungen und berücksichtigen die uns derzeit bekannten oder vernünftigerweise vorhersehbaren, durch die Pandemie verursachten Einschränkungen bei uns, unseren Subunternehmern und unseren Vorlieferanten. Sollten sich diese Prämissen ändern, steht unsere Lieferung oder Leistungserbringung unter dem Vorbehalt, dass weder wir, noch unsere Subunternehmer oder Vorlieferanten in der Lieferkette infolge von Umständen, die auf die Ausbreitung der Pandemie zurückzuführen sind und die wir nicht zu vertreten haben, an der Lieferung oder Leistung gehindert sind („Pandemie-Ursachen“). Solche Pandemie-Ursachen können z.B. (nicht abschließend) sein: Grenzschließungen, Materialknappheit, Personalknappheit, Exportbeschränkungen, Reisebeschränkungen, Betriebsschließungen, Betriebseinschränkungen oder Betriebsunterbrechungen. Wir behalten uns vor, durch Pandemie-Ursachen entstehende und von uns nachzuweisende Mehrkosten von mehr als 5 % der vereinbarten Vergütung/des Kaufpreises zu berechnen. Solche Mehrkosten werden wir möglichst im Vorfeld mit den Kunden abstimmen.
Sollten wir erkennen, dass sich unsere Lieferung oder Leistung wegen solcher Umstände verzögert oder sonst beeinträchtigt ist, werden wir den Kunden so schnell wie möglich informieren.
6.7 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, wenn die Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Erbringung der restlichen Leistung sichergestellt ist und dem Kunden durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Im Falle einer Teillieferung werden wir den Kunden über die voraussichtliche Lieferzeit des verbleibenden Teils informieren. Im Falle von Teillieferungen sind wir berechtigt, diese Lieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Zahlungen sind nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung sofort ohne jeden Abzug fällig.
7.2 Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
7.3 Der Kaufpreis und die Vergütung für erbrachte Leistungen sind während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) kommt hinzu. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor. In jedem Fall bleibt gegenüber Kaufleuten unser gesetzlicher Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§§ 352, 353 HGB) vom Tag der Fälligkeit an unberührt.
7.4 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Gewährleistungsrechte des Kunden im Fall von Mängeln (Ziffer 9) bleiben unberührt.
7.5 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegen den Kunden zu Finanzierungszwecken abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen (gesicherte Forderungen) aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Diese Waren und gegebenenfalls an deren Stelle tretende Erzeugnisse werden nachfolgend auch Vorbehaltsware genannt.
8.2 Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, zu verarbeiten, umzubilden, zu vermischen und/oder weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes:
8.2.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswerts unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
8.2.2 Der Kunde tritt sämtliche aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde bleibt neben uns zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
8.2.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Kunden zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen an Dritte zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörende Ware erfolgt.
8.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Kunden nicht nur vorübergehend um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8.5 Für den Fall, dass der Eigentumsvorbehalt nur durch Eintrag in bestimmte Register und/oder unter Beachtung von besonderen sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen Gültigkeit erlangt, verpflichtet sich der Kunde, diese Voraussetzungen auf eigene Kosten zu schaffen.
9 Gewährleistung für Mängel
9.1 Für die Rechte unserer Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
9.2 Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Gewährleistung.
9.3 Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Herstellergarantien und deren genaue Bedingungen ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die dem Produkt gegebenenfalls beiliegen. Mit Ausnahme von ausdrücklich als solchen bezeichneten Garantien übernehmen wir keine Garantien irgendwelcher Art.
9.4 Soweit nicht ausdrücklich eine Abnahme vereinbart ist, obliegt es dem Kunden, die Waren nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Ware, anzuzeigen und zu belegen. Offensichtliche Transportschäden sind umgehend, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware, anzuzeigen und auf taugliche Weise (z.B. durch Fotos der beschädigten Versandverpackung) zu dokumentieren. § 377 HGB bleibt unberührt.
9.5 Weist die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf, sind wir zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet. Diese erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung). Wenn die Nacherfüllung unmöglich oder fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis bzw. die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
9.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht worden sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde oder von uns nicht autorisierte Dritte Arbeiten zur Mängelbeseitigung an der Ware durchführen.
9.7 Neben den gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechten steht dem Kunden kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch zu.
9.8 Schadensersatzansprüche bleiben von den obigen Bestimmungen unberührt und bestehen ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Ziffer 10.
10 Haftung auf Schadensersatz
10.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund –für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.3 Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter haften wir nur
10.3.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
10.3.2 für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 10.3 gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
11 Verjährung
11.1 Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung oder, soweit eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme.
11.2 Die Verjährungsfrist in Ziffer 11.1 gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei Ansprüchen, die auf einer von uns übernommenen Garantie oder einem von uns übernommenen Beschaffungsrisiko beruhen. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Für diese AGB und die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist unser Sitz in Willich. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder am Erfüllungsort zu verklagen. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.
Stand: April 2020