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News

LoData präsentiert neue IBM Kassensysteme auf der EuroCIS

Unter dem Motto "Competence and Innovation" zeigt LoData auf der EuroCIS 2010 die neueste Generation der Kassensysteme von IBM kombiniert mit der eigenen Expertise in Projekten und Services.

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Events

Competence and Innovation: LoData auf der EuroCIS 2010 in Halle 14, Stand B28. Neueste Kassensysteme von IBM vereint mit exzellenter Projektexpertise von LoData.

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LoData Micro Computer GmbH
Hanns-Martin-Schleyer-Str. 29 a
47877 Willich
Tel. : +49 2154 888 66-0
Fax : +49 2154 888 66-66

E-Mail: sales(dot)lodata(at)lodata(dot)de

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LoData Micro Computer GmbH (nachfolgend LoData genannt)

Angebot
Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Eine vertragliche Vereinbarung bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

Lieferung
LoData behält sich das Recht auf Teillieferung und deren Fakturierung ausdrücklich vor.
Liefertermine sind vertragsgerecht, wenn die Ware zum vereinbarten Termin dem Frachtführer bzw. dem Spediteur übergeben wurde; anderweitige Vereinbarungen bleiben unberührt.
Soweit Liefertermine genannt werden, verstehen sich diese generell als unverbindlich, es sei denn, LoData hat den Termin ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Ist LoData aufgrund nicht von ihr zu vertretender Umstände außerstande, fristgerecht zu liefern, verlängert sich der Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn die Lieferungsverzögerung während eines bereits eingetretenen Verzugs auftritt.
Gerät LoData mit einer Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Dauert unter den vorbezeichneten Umständen eine Lieferungsverzögerung mehr als 6 Wochen, ist LoData ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände eintreten, die Zweifel an der Bonität des Kunden erlauben.

Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden von LoData verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Auf schriftlichen Antrag des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

Vertragsstornierung
Storniert der Kunde die Bestellung, obwohl eine Rücktrittsberechtigung nicht vorliegt, kann LoData ohne weitergehenden Nachweis 15% der Bruttorechnungssumme als Schadensersatz vom Kunden verlangen; beiden Seiten bleibt vorbehalten, einen niedrigeren oder höheren Schaden geltend zu machen. LoData genügt ihrer Schadensnachweispflicht durch Darstellung der Differenz zwischen Einkaufs- und Listenpreis.
LoData ist nicht verpflichtet, die Stornierung des Kunden zu akzeptieren, kann mithin anstelle pauschalierten bzw. spezifizierten Schadensersatzes Vertragserfüllung verlangen.

Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Annahme der Lieferung in Verzug, hat LoData wahlweise das Recht, einen neuen Liefertermin zu bestimmen, oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat während des Annahmeverzuges alle Schäden zu ersetzen, die LoData infolge des Verzuges erleidet. Der Anspruch auf Schadensersatz kann auch neben dem Rücktritt vom Vertrag geltend gemacht werden.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von LoData bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
Dieser ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltsgut hat der Kunde auf das Eigentum der LoData hinzuweisen und LoData unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die LoData durch nicht rechtzeitige Benachrichtigung erleidet.
Im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung des Vorbehaltsgutes erwirkt LoData Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für LoData als Hersteller i. S. des § 950 BGB.
Wird ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden eröffnet, bzw. ein solches mangels Masse eingestellt, bzw. ein Antrag auf Eröffnung der Insolvenz gestellt, ist LoData berechtigt, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, um die Vorbehaltsware an sich zu nehmen.
Der Kunde tritt seine Forderung aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an LoData ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist auf Verlangen von LoData verpflichtet, bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware Name und Anschrift des Abkäufers unverzüglich bekannt zu geben.
Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden bzw. Vermögensverfall ist dieser gegenüber LoData verpflichtet, die abgetretene Forderung unter Bezeichnung der Adresse des Vertragspartners des Kunden zu benennen, LoData ist jederzeit berechtigt, zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche die Abtretung offenzulegen.

Rückgabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten Zahlungsansprüche von LoData um mehr als 20 % , gibt LoData auf Verlangen des Kunden den übersteigenden  Teil der Sicherheiten frei.

Gewährleistung
LoData übernimmt die Gewähr, daß die gelieferte Ware entsprechend der Produktinformation zutreffend beschrieben und in diesem Umfang mängelfrei und einsatzfähig ist. Angaben zu technischen  Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen noch keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung ist nur gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von LoData ausdrücklich bestätigt werden.
Die Gewährleistung entfällt, wenn die Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht worden sind.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber LoData beginnen mit Lieferung und verjähren in 12 Monaten. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt LoData evtl. weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen des Herstellers in  voller Länge an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der LoData Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte LoData innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist Mängel nicht beseitigen, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder aber Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, auch für mittelbare und Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Die Haftung der LoData für vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten sowie die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

Preise - und Zahlungsbedingungen
Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Zahlungen sind nach Lieferung sofort ohne jeden Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Verpackungs- und Transportkosten werden dem Kunden zusätzlich entsprechend den jeweiligen Fachhandelspreislisten berechnet, soweit nicht anderweitig angeboten bzw. vereinbart. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist der Kunde verpflichtet, die Erhöhung zu tragen.

Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, steht die Gültigkeit des restlichen Klauselwerkes nicht in Frage. Anstelle der unwirksamen Klausel setzen die Parteien eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Sinngehalt des unwirksamen Teils am nächsten kommt. Das Vertragsrecht unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Krefeld.